OLG Köln: SCHUFA-Einträge sind nach Zahlung zu löschen

Kurz & knapp: Das OLG Köln (Az.: 15 U 249/24) hält es für rechtswidrig, wenn Auskunfteien (z. B. SCHUFA) beglichene Zahlungsausfälle weiterhin speichern und übermitteln. Wer vollständig gezahlt hat, kann Löschung verlangen – und unter Umständen immateriellen Schadensersatz. Die Entscheidung ist aber noch nicht endgültig, die Schufa hat Revision eingelegt. Warum die Entscheidung bedeutsam ist   […]

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